Elektronische Einreichung der Anmeldung für Mutter- und Vaterschaftsentschädigungen ist ab 12.12.2022 nicht mehr möglich

Ab 01.07.2022 war es möglich, die Anmeldung für die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung elektronisch einzureichen. Dafür wurde das frühere Anmeldeformular in zwei Formulare (Anmeldung Arbeitnehmende und Anmeldung Arbeitgeber) aufgeteilt. Der Arbeitgeber konnte die Anmeldung nur elektronisch übermitteln, wenn er von den Arbeitnehmenden eine entsprechende ID-Nummer erhalten hat.

Die zuständigen Stellen haben nun beschlossen, die elektronische Anmeldung vorübergehend nicht mehr anzubieten, weshalb ab 12.12.2022 wieder das Papierformular (auch im PDF verfügbar) zur Verfügung steht, welches bis 30.06.2022 für die Anmeldung der beiden Leistungen aufgeschaltet war.

Die Anmeldungen können uns via Post, Mail oder connect zugestellt werden. Wir bitten unsere Mitglieder, welche das Kundenportal connect benutzen, die Anmeldungen via connect zu übermitteln.

Die Anmeldungen, welche uns via Kundenportal connect übermittelt werden, müssen nur noch vom Arbeitgeber unterschrieben werden, wenn die Auszahlung an den Arbeitnehmer erfolgen soll. Bei Anmeldungen, welche uns NICHT via Kundenportal connect übermittelt werden, benötigen wir die Unterschriften weiterhin.

Bei Fragen zur Anmeldung steht Ihnen die Familienausgleichskasse unter der Nummer +41 31 390 23 33 oder info@akba.ch gerne zur Verfügung.

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