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Lohnbeiträge

Alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder wohnen, müssen Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet grundsätzlich, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren. Dabei ist zu beachten, dass erwerbstätige Altersrentner weiterhin der AHV-Beitragspflicht unterstehen können. Die Beitragspflicht, -höhe und -dauer hängt vom Beitragsstatus ab. Es gibt:

  • Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

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