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CO₂-Abgabe

Seit 2008 erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen. Die Rückverteilung des Abgabeertrages an die Wirtschaft erfolgt durch die Ausgleichskassen. Der Bund erhebt die CO2-Abgabe auf allen fossilen Brennstoffen wie z.B. Heizöl, Erdgas oder Kohle, die energetisch genutzt werden. Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind nicht betroffen.

Seit 2011 werden die Gelder jeweils im selben Jahr, in dem sie anfallen, zurückverteilt.

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