Änderungen der Mutterschaftsentschädigung ab 01.07.2021

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Mit der Änderung wurde die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung auf höchstens 56 Tage verlängert, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Auf die Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind. Mit dieser Massnahme kann der Lohnausfall in rund 80 Prozent der Fälle, in denen ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss, entschädigt und das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Geburt abgedeckt werden.

Die Anmeldeformulare und das Merkblatt finden Sie in der Rubrik «Formulare / Merkblätter».

Zur Medienmitteilung: Bessere Unterstützung für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen (admin.ch)

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