Neue Leistung Betreuungsentschädigung ab 01.07.2021

Ab 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

Die Anmeldeformulare und das Merkblatt finden Sie in der Rubrik «Formulare / Merkblätter».

EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern (admin.ch)

Zur Medienmitteilung: Bessere Unterstützung für Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen (admin.ch)

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