Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen (AHV 21). Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Was ist neu?

  • Das Referenzalter, in dem die Leistungen der Altersvorsorge ohne Zuschläge oder Abzüge ausbezahlt werden, wird für Männer und Frauen neu bei 65 Jahren festgesetzt. Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht.
  • Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen (Übergangsgeneration von neun Jahrgängen), haben aufgrund der Erhöhung des Referenzalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen: Frauen, die ihre Altersrente vorziehen, können dies zu günstigeren Bedingungen tun; diejenigen, die ihre Rente nicht vorziehen, erhalten einen Zuschlag zur AHV-Rente.
  • Die Altersrente kann zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und schrittweise bezogen werden.
  • Der AHV fliesst eine Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte zu.

Die konkreten Weisungen zur Reform werden zurzeit noch ausgearbeitet. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Vorausberechnungen mit Rentenansprüchen ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 vornehmen zu können (voraussichtlich August/September 2023).

Nützliche Links

Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick

Berechnung - Neues Referenzalter

Berechnung - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration

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