Die Familienzulagen für den nichtlandwirtschaftlichen Bereich sind seit dem 1. Januar 2009 durch das "Bundesgesetz über die Familienzulagen" bundesrechtlich geregelt. Zusätzlich existieren in sämtlichen Kantonen kantonale Gesetze und Verordnungen.
Die Familienzulagenordnungen werden durch die Familienausgleichskassen (FAK) durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2013 sind auch die Selbständigerwerbenden in allen Kantonen verpflichtet, sich einer FAK anzuschliessen.
Die von uns geführten Ausgleichskassen führen FAK in folgenden Kantonen:
FAK Transport tätig in den Kantonen: AG, AI, AR, GL, GR, NW, OW, SG, TG, UR, ZH
Wenn Sie unser Kundenportal connect benutzen, muss die Anmeldung der Familienzulagen über die Funktion "Familienzulagen anmelden" erfolgen.