Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Renten. Sie zeigt auf, mit welchen Beträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall etwa gerechnet werden kann.
Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienverhältnisse usw.) sowie das heute geltende Recht massgebend. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall (Alter, Invalidität oder Tod) möglich. Die Vorausberechnung ist in der Regel gratis. Eine Gebühr von höchstens 300 Franken kann jedoch verlangt werden, wenn die gesuchstellende Person noch nicht 40 Jahre alt ist oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Vorausberechnungen verlangt.