Die Jahreseinkommen, von denen Lohnbeiträge geleistet werden, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Deshalb führen die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto. Damit die Ausgleichskasse weiss, wer wie viele Beiträge geleistet hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr jeweils am Jahresende mitzuteilen, wie sich die von ihm abgelieferten Beiträge auf seine einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen.
Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein. Werden Beiträge einer versicherten Person bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto.
Sie können nachprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Lohnbeiträge ordentlich abgerechnet hat. Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden oder Nichterwerbstätigen wird empfohlen, diese kostenlose Dienstleistung alle vier Jahre zu beanspruchen. Dazu genügt es, ein Gesuch für einen Kontoauszug an unsere Ausgleichskasse zuzustellen (telefonische Anfragen können nicht ausgeführt werden).