Bei geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, rechnerisch je zur Hälfte aufgeteilt. Diese Einkommensteilung wird "Splitting" genannt.
Das Splitting wird vorgenommen, wenn
beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben, oder
die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, oder
ein Ehegatte stirbt und der andere bereits eine AHV- oder IV-Rente bezieht