Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa zum beruflichen Alltag. Mehr als 30% der Erwerbstätigen in der Schweiz sind AusländerInnen. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.